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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Invero Handel Anton Samoylov e.U.

Liechtensteinstraße 121/Top 1, 1090 Wien Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der INVERO Handel Anton Samoylov e.U. (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als ihnen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), entgegenstehen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diesen ausdrücklich zugestimmt wurde. § 2 Angebot und Vertragsabschluss Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist, bleibt dieses einen Monat ab Ausstellungsdatum gültig. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Auftrags durch den Verkäufer, insbesondere durch schriftliche Auftragsbestätigung, oder durch Annahme einer vereinbarten Zahlung zustande. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Angebotserstellung und Bestellung erforderlichen Maße, Mengen, technischen Angaben und produktspezifischen Informationen vollständig und richtig bekanntzugeben. Für Nachteile aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden haftet der Verkäufer nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der nachstehenden Haftungsregelungen. § 3 Muster, Ausstellungen und Produktdarstellungen Musterstücke, Ausstellungsflächen, Kataloge, Bilder und sonstige Produktdarstellungen dienen der Veranschaulichung. Bei keramischen Produkten, Naturstein und vergleichbaren Materialien können technisch oder produktionsbedingt übliche Abweichungen in Farbton, Struktur, Oberfläche, Maserung und Kaliber auftreten. Solche üblichen und zumutbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die Ware weiterhin den vertraglich vereinbarten Eigenschaften und den zwingenden gesetzlichen Anforderungen entspricht. § 4 Preise Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ab Lager Wien. Transport-, Liefer-, Verpackungs-, Lager- oder sonstige Zusatzkosten werden gesondert verrechnet, soweit diese vereinbart wurden oder nach diesen AGB zulässig sind. § 5 Zahlungsbedingungen Bestellungen sind grundsätzlich zu 100 % im Voraus zu bezahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. In Ausnahmefällen kann eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes vereinbart werden. Der verbleibende Betrag ist nach Verständigung über die Verfügbarkeit bzw. das Eintreffen der Ware und jedenfalls vor Abholung oder Lieferung vollständig zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Bestellung beim Hersteller bzw. Lieferanten erfolgt grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Folgen. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer ausdrücklich anerkannt wurden. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Aufrechnungsrechte unberührt. § 6 Lieferung, Abholung und Verpackungseinheiten Die Ware wird grundsätzlich in den originalen Verpackungseinheiten des Herstellers verkauft und geliefert. Teilmengen aus Verpackungseinheiten werden grundsätzlich nur nach gesonderter Vereinbarung abgegeben. Sobald der Kunde über die Verfügbarkeit der Ware informiert wurde, ist diese grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen abzuholen oder wird – sofern vereinbart – zugestellt. Wird die Ware trotz vereinbarter bzw. mitgeteilter Abholbereitschaft nicht innerhalb einer angemessenen Frist übernommen, können nach vorheriger Verständigung angemessene und tatsächlich anfallende Lagerkosten verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig. § 7 Lieferung und Transport Für vereinbarte Zustellungen werden die vereinbarten Transportkosten verrechnet. Voraussetzung für die Zustellung ist eine für das eingesetzte Lieferfahrzeug geeignete, ausreichend befestigte und rechtlich zulässige Zufahrt zum Lieferort. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung frei Gehsteigkante. Die Ware wird grundsätzlich unmittelbar neben dem Lieferfahrzeug an einer geeigneten und zugänglichen Stelle abgestellt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferstelle zugänglich und eine zur Übernahme berechtigte Person anwesend ist, sofern eine persönliche Übernahme vereinbart oder erforderlich ist. Kann eine Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können die dadurch tatsächlich entstandenen angemessenen Mehrkosten verrechnet werden. § 8 Gefahrübergang Bei Unternehmern geht die Gefahr grundsätzlich mit Übergabe der Ware an den Kunden, dessen Beauftragten oder – bei vereinbarter Versendung – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf den Kunden über. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gefahrenübergang. Wird die Ware vom Verkäufer übersendet, geht die Gefahr grundsätzlich erst mit Ablieferung an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über. § 9 Lagerung der Ware auf Baustellen Nach erfolgtem Gefahrübergang liegt die sachgemäße Lagerung der Ware im Verantwortungsbereich des Kunden bzw. der von ihm beauftragten Unternehmen. Die Ware ist insbesondere vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit, Verschmutzung, Frost sowie mechanischen Beschädigungen zu schützen und entsprechend den Herstellerangaben auf geeigneten und tragfähigen Untergründen zu lagern. Für Schäden, die nach Gefahrübergang ausschließlich durch unsachgemäße Lagerung, Behandlung oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers entstehen, haftet der Verkäufer nicht. § 10 Lieferfristen Angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich voraussichtliche Lieferzeiten, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt. Verzögerungen durch Hersteller, Lieferanten oder Transportunternehmen, die vom Verkäufer weder verschuldet noch bei Vertragsabschluss vorhersehbar waren, werden bei der Beurteilung vereinbarter Lieferzeiten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. § 11 Höhere Gewalt Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige außergewöhnliche, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare und vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse – insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks oder erhebliche Störungen von Liefer- oder Transportketten – verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit dadurch die Leistungserbringung tatsächlich verhindert oder wesentlich erschwert wird. Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- und sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt. § 12 Beladung und Transport durch den Kunden Holt der Kunde die Ware mit einem eigenen oder von ihm beauftragten Fahrzeug ab, ist der Kunde für die Eignung des Fahrzeugs sowie für die ordnungsgemäße Ladungssicherung und den sicheren Transport verantwortlich. Eine Unterstützung bei der Beladung durch Lagerpersonal entbindet den Kunden nicht von seinen gesetzlichen Pflichten hinsichtlich Ladungssicherung und Transport. § 13 Mengenangaben und Bedarfsermittlung Mengenangaben und Bedarfsberechnungen, die auf vom Kunden bereitgestellten Maßen, Plänen oder Angaben beruhen, stellen grundsätzlich eine unverbindliche Bedarfsermittlung dar, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Mengenplanung vereinbart wurde. Der Kunde hat die für sein Bauvorhaben erforderlichen Mengen vor Bestellung gemeinsam mit dem von ihm beauftragten Planer oder ausführenden Unternehmen zu überprüfen. Eine Haftung des Verkäufers für schuldhaft fehlerhafte eigene Berechnungen bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsregelungen dieser AGB unberührt. § 14 Gewährleistung und Mängelprüfung Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für Unternehmer gilt: Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb angemessener Frist schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Transportschäden sollen unmittelbar bei Übernahme auf den Lieferunterlagen dokumentiert werden. Später hervorkommende Mängel sind ebenfalls innerhalb angemessener Frist nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die gesetzlichen Folgen des § 377 UGB bleiben unberührt. Vor Verarbeitung oder Verlegung hat der Unternehmer die Ware insbesondere hinsichtlich Artikel, Menge, Format, Farbton, Kaliber, Oberfläche und erkennbarer Beschädigungen zu kontrollieren. Erkennbare Mängel sind vor Verarbeitung anzuzeigen. Für Verbraucher gilt: Es gelten uneingeschränkt die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Verbraucher werden gebeten, erkennbare Schäden möglichst rasch mitzuteilen und Transportschäden nach Möglichkeit bei Übernahme zu dokumentieren. Eine unterlassene Meldung innerhalb einer bestimmten Frist führt jedoch nicht zum Verlust der gesetzlichen Gewährleistungsrechte. § 15 Verarbeitung, Untergrund und Verlegung Die ordnungsgemäße Prüfung und Vorbereitung des Untergrundes sowie die fachgerechte Verarbeitung und Verlegung der gelieferten Produkte liegen im Verantwortungsbereich des Kunden bzw. des von ihm beauftragten ausführenden Unternehmens, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich vom Verkäufer geschuldet werden. Der Verkäufer hat insbesondere keinen Einfluss auf Untergrundbeschaffenheit, Baustellenbedingungen, Wasserzugabe, Mischungsverhältnisse, Verarbeitungstemperaturen, Trocknungszeiten, verwendete Verlege- und Befestigungsmaterialien oder die tatsächliche Ausführung durch Dritte. Die jeweiligen Herstellerangaben, technischen Datenblätter, einschlägigen Normen sowie anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten. Für Schäden, die nachweislich ausschließlich durch ungeeignete Untergründe, falsche Verarbeitung, ungeeignete Fremdmaterialien oder sonstige Ausführungsfehler Dritter verursacht wurden, haftet der Verkäufer nicht. § 16 Produktspezifische Eigenschaften von Fliesen und Naturprodukten Keramische Fliesen, Feinsteinzeug, Naturstein und vergleichbare Produkte können herstellungs- bzw. materialbedingt innerhalb der zulässigen bzw. üblichen Toleranzen Unterschiede in Farbton, Struktur, Maserung, Kaliber und Oberfläche aufweisen. Solche technisch oder materialbedingt üblichen und zumutbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Bei Produkten mit bewusst variierender Optik können Unterschiede zwischen einzelnen Platten Bestandteil des vorgesehenen Erscheinungsbildes sein. § 17 Chargen und Nachbestellungen Fliesen und andere keramische Produkte werden in Produktionschargen hergestellt. Zwischen unterschiedlichen Produktionschargen können Unterschiede insbesondere bei Farbton, Kaliber und Struktur auftreten. Bei späteren Nachbestellungen kann daher nicht garantiert werden, dass Ware aus derselben Produktionscharge verfügbar ist. Dem Kunden wird empfohlen, die voraussichtlich benötigte Gesamtmenge einschließlich einer angemessenen Reserve möglichst im Rahmen der Erstbestellung zu berücksichtigen. § 18 Verschnitt und Mehrmengen Bei Fliesenarbeiten entsteht aufgrund von Zuschnitten, Raumgeometrie, Verlegebild und Anpassungen regelmäßig Verschnitt. Je nach Projekt kann eine zusätzliche Materialreserve sinnvoll sein. Als allgemeiner Orientierungswert können – abhängig von Format, Verlegeart und Raumgeometrie – etwa 5–15 % berücksichtigt werden. Die tatsächlich erforderliche Menge ist vom Kunden bzw. dessen Planer oder ausführendem Unternehmen projektbezogen festzulegen. Empfehlungen des Verkäufers stellen eine unverbindliche Orientierung dar, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Mengenplanung vereinbart wurde. § 19 Bruch und Beschädigungen Der Kunde hat gelieferte Ware nach Möglichkeit vor Verarbeitung auf Beschädigungen zu kontrollieren. Beschädigte oder gebrochene Ware ist vor Verarbeitung auszusondern und dem Verkäufer unter Angabe von Artikel, Menge und – soweit vorhanden – Charge sowie möglichst mit Fotos zu melden. Für Unternehmer gelten zusätzlich die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß Punkt 14 dieser AGB. Gesetzliche Gewährleistungsrechte, insbesondere von Verbrauchern, werden durch diese Bestimmung nicht eingeschränkt. § 20 Rücknahme und Umtausch mangelfreier Ware Für mangelfreie Ware besteht bei im Geschäft bzw. außerhalb des Anwendungsbereichs gesetzlicher Rücktrittsrechte geschlossenen Verträgen grundsätzlich kein vertragliches Rückgabe- oder Umtauschrecht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine freiwillige Rücknahme bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern, insbesondere bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bleiben unberührt. § 21 Stornierung Eine Stornierung bereits verbindlich abgeschlossener Aufträge ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Verkäufers möglich. Soweit der Verkäufer einer Stornierung zustimmt, können bereits entstandene und nachweisbare Kosten, insbesondere Bestell-, Transport-, Rücknahme- oder Herstellerkosten, berücksichtigt werden. Zwingende gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. § 22 Fernabsatz und gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern Sofern ein Vertrag mit einem Verbraucher als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne des FAGG abgeschlossen wird, gelten die gesetzlichen Informations- und Rücktrittsrechte. Insbesondere kann Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen zustehen. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen vom Rücktrittsrecht, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden, bleiben unberührt. § 23 Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern kann der Verkäufer bei Zahlungsverzug nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Herausgabe noch unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware verlangen. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. § 24 Fremdprodukte, Hersteller und Produkthaftung Der Verkäufer vertreibt überwiegend Produkte eigenständiger Hersteller und tritt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht selbst als Hersteller dieser Produkte auf. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer als Vertragspartner bleiben hiervon unberührt. Für Schäden durch fehlerhafte Produkte gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Produkthaftungsrechts. Soweit der Verkäufer lediglich als Händler tätig ist, werden im gesetzlich erforderlichen Umfang und soweit bekannt Angaben über Hersteller, Importeur oder Vorlieferanten zur Verfügung gestellt. Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz können durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. § 25 Schadenersatz und Haftung Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist. Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich Materialauswahl, Einsatz oder Verarbeitung erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie der verfügbaren Herstellerinformationen. Für Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Verarbeitung, falsche Anwendung, Nichtbeachtung von Herstellerangaben, ungeeignete Untergründe, fehlerhafte Planung oder Handlungen von nicht vom Verkäufer beauftragten Dritten verursacht werden, haftet der Verkäufer nicht. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen sowie zusätzliche Arbeits-, Ausbau-, Einbau-, Verlege- oder Sanierungskosten. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht, insbesondere nicht bei vorsätzlichem Verhalten und nicht für Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen; zwingende Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. § 26 Verlegearbeiten und Vermittlung von Verlegeunternehmen Die INVERO Handel Anton Samoylov e.U. betreibt Fliesenhandel und führt selbst keine Fliesenverlegearbeiten aus. Werden dem Kunden auf Wunsch selbstständige Fliesenleger, Verlegeunternehmen oder sonstige Handwerksunternehmen empfohlen oder deren Kontaktdaten vermittelt, handelt es sich ausschließlich um eine Empfehlung bzw. Vermittlung. Der Vertrag über die handwerklichen Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen ausführenden Unternehmen zustande. Das ausführende Unternehmen handelt selbstständig und auf eigene Rechnung und Verantwortung. INVERO Handel Anton Samoylov e.U. ist nicht Vertragspartner der Verlegeleistung und haftet daher nicht für deren Ausführung, Termine, Preisgestaltung oder Mängel, soweit INVERO nicht aufgrund eigener schuldhafter Pflichtverletzungen nach zwingendem Recht haftet. § 27 Änderungen und individuelle Vereinbarungen Individuelle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Kunde gehen diesen AGB vor. Änderungen oder Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform, insbesondere per E-Mail, festgehalten werden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen bleiben unberührt. § 28 Anwendbares Recht Es gilt österreichisches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden. Gegenüber Unternehmern wird die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. § 29 Gerichtsstand Für Unternehmer wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände. § 30 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.