§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten fĂźr sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der INVERO Handel Anton Samoylov e.U. (nachfolgend âVerkäuferâ) und ihren Kunden (nachfolgend âKundeâ).â¨Die AGB gelten sowohl gegenĂźber Unternehmern als auch gegenĂźber Verbrauchern, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.â¨Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diesen ausdrĂźcklich und schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrĂźcklich als verbindlich bezeichnet werden. Sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist, bleibt dieses einen Monat ab Ausstellungsdatum gĂźltig.â¨Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Zahlung zustande.â¨Der Kunde ist verpflichtet, alle fĂźr die Angebotserstellung notwendigen technischen Angaben, MaĂe und produktspezifischen Informationen vollständig und korrekt bereitzustellen. FĂźr Nachteile oder Schäden aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben wird keine Haftung Ăźbernommen.
§ 3 Nutzung von Mustern / Ausstellungen
Musterstßcke, Ausstellungsflächen oder Produktdarstellungen dienen lediglich als Anschauungsbeispiele. Abweichungen in Farbe, Struktur oder Oberfläche gegenßber den gelieferten Produkten sind produktionsbedingt mÜglich und stellen keinen Mangel dar.
§ 4 Preise
Alle Preise verstehen sich â sofern nicht anders vereinbart â inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab Lager Wien.â¨Transport-, Liefer- oder Zusatzkosten werden gesondert verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Bestellungen sind grundsätzlich zu 100 % im Voraus zu bezahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.â¨In Ausnahmefällen kann eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes vereinbart werden. Der Restbetrag ist nach Verständigung Ăźber die VerfĂźgbarkeit der Ware und vor Abholung oder Lieferung vollständig zu bezahlen.â¨Die Bestellung beim Hersteller bzw. die AuftragsausfĂźhrung erfolgt grundsätzlich erst nach Zahlungseingang.â¨Bei Zahlungsverzug oder begrĂźndeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen auszusetzen, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurĂźckzutreten.â¨Eine Aufrechnung oder ZurĂźckbehaltung von Zahlungen ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrĂźcklich anerkannten Gegenforderungen zulässig.
§ 6 Lieferung und Abholung
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in den originalen Verpackungseinheiten des Herstellers. Teilmengen werden in der Regel nicht geliefert oder verrechnet.â¨Sobald der Kunde Ăźber die VerfĂźgbarkeit der Ware informiert wurde, ist diese innerhalb von zwei Wochen im Lager Wien abzuholen oder wird â sofern vereinbart â zugestellt.â¨Wird die Ware nicht innerhalb dieser Frist Ăźbernommen, kĂśnnen angemessene Lagerkosten verrechnet werden.
§ 7 Lieferung und Transport
FĂźr vereinbarte Zustellungen wird ein Anteil der Transportkosten verrechnet.â¨Voraussetzung fĂźr die Lieferung ist eine fĂźr schwere LKW geeignete und rechtlich zulässige Zufahrt zum Lieferort.â¨Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung frei Gehsteigkante. Das Abladen erfolgt grundsätzlich unmittelbar neben dem Lieferfahrzeug abgestellt.â¨Kann die Zustellung aufgrund unzureichender Zufahrt oder fehlender Ăbernahme nicht erfolgen, werden sämtliche daraus entstehenden Kosten dem Kunden verrechnet.
§â8âGefahrĂźbergang
Mit Ăbergabe der Ware an den Kunden oder an eine von ihm beauftragte Person gehen Nutzung, Risiko und Gefahr auf den Kunden Ăźber.â¨Erfolgt die Lieferung auf eine unbesetzte Baustelle oder an einen unbeaufsichtigten Ort, wird keine Haftung fĂźr Verlust oder Beschädigung nach der Ablieferung Ăźbernommen.
§â9âLagerung der Ware auf Baustellen
Die sachgemäĂe Lagerung der gelieferten Ware nach der Ăbergabe liegt ausschlieĂlich im Verantwortungsbereich des Kunden bzw. der von ihm beauftragten Unternehmen.â¨Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Ware vor WitterungseinflĂźssen, Feuchtigkeit, Verschmutzung sowie vor mechanischen Beschädigungen geschĂźtzt wird und auf geeigneten, tragfähigen UntergrĂźnden gelagert wird.â¨FĂźr Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäĂe Lagerung auf Baustellen entstehen, Ăźbernimmt der Verkäufer keine Haftung.
§ 10 Lieferfristen
Angegebene Liefertermine oder Lieferfristen gelten grundsätzlich als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrĂźcklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.â¨FĂźr VerzĂśgerungen, die durch Hersteller, Lieferanten, Transportunternehmen oder sonstige Dritte verursacht werden, wird keine Haftung Ăźbernommen.
§ 11 HÜhere Gewalt (Lieferketten)
Ereignisse hĂśherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behĂśrdliche MaĂnahmen, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die auĂerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, berechtigen den Verkäufer, Lieferfristen angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurĂźckzutreten.
§ 12 Beladung und Transport durch den Kunden
Erfolgt die Beladung von Fahrzeugen des Kunden oder von ihm beauftragten Personen durch Lagerpersonal, erfolgt dies ausschlieĂlich auf Anweisung und Verantwortung des Kunden.â¨Der Kunde ist fĂźr eine ordnungsgemäĂe Ladungssicherung und den sicheren Transport verantwortlich und stellt den Verkäufer von sämtlichen AnsprĂźchen Dritter frei.
§â13âMengenangaben
Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr.â¨Der Kunde ist verpflichtet, die angegebenen Mengen â auch wenn sie vom Verkäufer berechnet oder vorgeschlagen wurden â eigenständig zu ĂźberprĂźfen.
§â14âGewährleistung und MängelrĂźge
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.â¨Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Ăbernahme zu ĂźberprĂźfen.â¨Erkennbare Schäden sind sofort bei Ăbernahme auf dem Lieferschein zu vermerken. Weitere erkennbare Mängel mĂźssen innerhalb von fĂźnf Werktagen schriftlich gemeldet werden.â¨Mängel mĂźssen in jedem Fall vor Beginn der Verarbeitung oder Verlegung gemeldet werden. Erfolgt eine Verarbeitung oder Verlegung trotz erkennbarer Mängel, gilt die Ware als genehmigt und GewährleistungsansprĂźche sind ausgeschlossen.
§ 15 Untergrund und Verarbeitung auĂerhalb des Einflussbereichs
Die ordnungsgemäĂe Vorbereitung des Untergrundes sowie die fachgerechte Verarbeitung und Verlegung der gelieferten Produkte liegen ausschlieĂlich im Verantwortungsbereich des Kunden bzw. der von ihm beauftragten ausfĂźhrenden Unternehmen.â¨Der Verkäufer hat keinen Einfluss auf Untergrundbeschaffenheit, Baustellenbedingungen, verwendete Verlege- und Befestigungsmaterialien oder die AusfĂźhrung der Arbeiten.â¨FĂźr Schäden oder Mängel, die auf ungeeignete UntergrĂźnde, mangelhafte Vorbereitung, falsche Verarbeitung, ungeeignete Verlegematerialien oder sonstige AusfĂźhrungsfehler zurĂźckzufĂźhren sind, wird keine Haftung Ăźbernommen, soweit gesetzlich zulässig.â¨Die einschlägigen technischen Normen, Herstellerangaben sowie die anerkannten Regeln der Technik sind bei der Verarbeitung einzuhalten.
§ 16 Produktspezifische Eigenschaften von Fliesen
Fliesen kĂśnnen aufgrund des Herstellungsprozesses Unterschiede in Farbe, Struktur, Kaliber und Oberfläche aufweisen.â¨Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu Reklamationen. Auch Abweichungen gegenĂźber ausgestellten Mustern sind mĂśglich.
§ 17 Rßcknahme von Waren
Bestellte und gelieferte Ware ist grundsätzlich vom Umtausch sowie von der Rßcknahme ausgeschlossen, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
§ 18 Verschnitt- und Mehrmengenregelung
Bei Fliesenarbeiten ist aufgrund von Zuschnitten und Anpassungen ein materialbedingter Verschnitt unvermeidbar.â¨Der Kunde ist verpflichtet, eine angemessene Mehrmenge einzuplanen (Ăźblicherweise 5â15 % der Gesamtfläche).â¨Empfohlene Mengen stellen lediglich eine unverbindliche Orientierung dar. FĂźr fehlende Mengen aufgrund zu gering bestellter Materialmengen wird keine Haftung Ăźbernommen.
§ 19 Bruch- und Toleranzregelung
Fliesen sind keramische Produkte und kĂśnnen trotz sorgfältiger Verpackung vereinzelt Beschädigungen aufweisen.â¨Ein geringer Anteil an Bruch gilt als branchenĂźblich und technisch unvermeidbar.â¨Der Kunde hat die Ware unverzĂźglich zu ĂźberprĂźfen. Beschädigungen mĂźssen innerhalb von fĂźnf Werktagen nach Ăbernahme schriftlich gemeldet werden.â¨Einzelne beschädigte Fliesen sind im Rahmen der Ăźblichen Verschnittmenge zu berĂźcksichtigen. Reklamationen sind nur berechtigt, wenn der Bruchanteil das branchenĂźbliche MaĂ Ăźberschreitet.
§ 20 Chargenabweichungen und Nachbestellungen
Fliesen werden in Produktionschargen hergestellt. Unterschiede in Farbton, Kaliber oder Struktur zwischen verschiedenen Chargen sind mĂśglich.â¨Bei Nachbestellungen kann daher keine identische Charge garantiert werden.â¨Der Kunde ist verpflichtet, die benĂśtigte Gesamtmenge mĂśglichst vollständig bei der Erstbestellung zu berĂźcksichtigen. .
§ 21 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Lieferung Eigentum des Verkäufers.â¨Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurĂźckzufordern.
§ 22 Stornierung
Eine Stornierung eines Auftrags ist nur innerhalb von fßnf Werktagen nach Auftragserteilung mÜglich. Danach ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 23 Haftung
Hinweise oder Empfehlungen hinsichtlich Materialauswahl oder Verarbeitung erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.â¨Eine Haftung fĂźr Schäden aufgrund unsachgemäĂer Verarbeitung, falscher Anwendung oder fehlerhafter Planung wird â soweit gesetzlich zulässig â ausgeschlossen.
§ 24 Verlegearbeiten durch Subunternehmen
Die INVERO Handel Anton Samoylov e.U. betreibt ausschlieĂlich Fliesenhandel.â¨Verlegearbeiten werden nicht durch das Unternehmen selbst ausgefĂźhrt. Werden dem Kunden Verlegefirmen empfohlen oder vermittelt, kommt der Vertrag ausschlieĂlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Verlegefirma zustande.â¨FĂźr Leistungen, Termine, Preise oder Mängel aus solchen Arbeiten Ăźbernimmt der Verkäufer keine Haftung.
§ 25 Schriftform
Ănderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen bedĂźrfen der Schriftform. Diese gilt auch durch E-Mail-Kommunikation als erfĂźllt.
§ 26 Gerichtsstand
FĂźr sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird â soweit gesetzlich zulässig â die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
§â27âSalvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchfßhrbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der ßbrigen Bestimmungen unberßhrt.